Es ist schon faszinierend, welch‘ immer neue Geschichten sich die „Väter“ von Natalie einfallen lassen, um die junge Frau auf immer neue „Babystriche“ zu schicken. Diesmal geht es in Richtung Osten: Gleich hinter dem früheren „Eisernen Vorhang“, so legt der fünfte Teil von Natalies Lebensgeschichte nahe, beginnt der Rotlichtbezirk. Abgesehen von einem hilfsbereiten Chefarzt leben sämtliche Tschechen in diesem Film entweder auf irgendeine Weise von der Prostitution oder sind völlig desinteressiert. Die Drahtzieher der schmutzigen Geschäfte, bei denen kleine rumänische Mädchen für gierige Kunden über diverse Grenzen geschmuggelt werden, sitzen allerdings in Deutschland. Die dreckigen Deals fliegen auf, als Natalies Freund Sven (Joram Völklein) bei einer Dienstreise nach Prag direkt hinter der Grenze in eine Schlägerei gerät. Weil ein Zuhälter dabei ein paar gefälschte Kinderausweise verliert, verdächtigt die Polizei Sven der Beihilfe zu schwerem Menschenhandel. Als ihr Freund auch noch ins Koma fällt, lässt Natalie, soeben Mutter geworden, ihr Baby in der Obhut ihrer Mutter (Nina Hoger) zurück und ermittelt auf eigene Faust.
Die Geschichte von „Natalie V – Babystrich Ostblock“ ist zwischenzeitlich sogar richtig spannend und zudem von großer Brisanz; der Handel mit kleinen Mädchen gehört mit zum niederträchtigsten, was sich kriminelle Köpfe ausdenken können. Der von Franziska Meyer Price fast schon zurückhaltend inszenierte Film ist auch gar nicht mal das wüste Spekulationsobjekt geworden, das man bei diesem Stoff befürchten musste. Dafür ist die Dramaturgie allzu simpel gestrickt und aus Anne Sophie Briest wird wohl nie eine richtige Schauspielerin, von den diversen eifrig bemühten Komparsen ganz zu schweigen. Und zufällig zuschauenden Kindern zu erklären, was mit ihren Altersgenossinnen im Fernsehen passiert, dürfte Eltern vor ziemlich große Probleme zu stellen: Über Tatsachen dieser Art möchte man Kindern aus gutem Grund lieber nichts erzählen, zumal sich eines der kleinen Mädchen auch noch als wenig „kooperativ“ erweist und „entsorgt“ werden soll. (Text-Stand: 28.1.2003)