„Konventionen des klassischen Polizeikrimis außer Acht lassend, setzt die Geschichte erst ein, wenn ein Fall für die Exekutive fast schon beendet ist“, umschreibt ZDF-Fiktion-Chef Reinhold Elschot das Konzept von „Ein Fall für zwei“, jener Anwalt-trifft-Detektiv-Serie, die am 11. September 1981 an den Start ging. „Zurück bleibt ein meist zu Unrecht beschuldigter Mandant, der sich hilfesuchend an einen Strafverteidiger wendet.“ Im Jubiläumsfall gerät Matula selbst, der Privatdetektiv, der einst bei der Polizei war, unter Mordverdacht. Er soll einen Drogenfahnder erschossen haben. Zufall? Zur falschen Zeit am falschen Ort? Oder eine Intrige gegen ihn? Weil Matula in Untersuchungshaft sitzt, muss sich Anwalt Lessing als „Schnüffler“ versuchen. Das geht mächtig schief – was Matula veranlasst, mal eben aus dem Gefängnis auszubrechen. Ein alter Kumpel will ihm helfen. Doch kann er ihm trauen?
Altproduzent Georg Althammer zur Konzeption der Serie:
„Unser Gerechtigkeitsgefühl sagte uns, dass ein Staatsanwalt immer einen gewissen Vorsprung vor dem Verteidiger hat, weil dieser normalerweise nur die Akten bekommt. Darin kann er nach Denk- und Recherchefehlern fahnden und dann für seinen Mandanten kämpfen, während der Staatsanwalt den ganzen Polizeiapparat zur Verfügung hat. Diese Chancen-Ungleichheit hat unser Gerechtigkeitsgefühl gestört. Darum haben wir ihm einen Privatdetektiv an die Seite gegeben.“
Selbst für die Jubiläumsfolge gibt es keine Aufstockung auf 90 Minuten. „Ein Fall für zwei“ bleibt „Ein Fall für zwei“ – serielle Konfektionsware, 60 Minuten vordergründige Krimi-Unterhaltung ohne jegliche Psychologie, dafür mit umso mehr sozialen und dramaturgischen Klischees durchzogen. Eine Serienfolge, die allein auf Äußerlichkeiten setzt: Montage-Gimmicks und andere Mätzchen korrespondieren mit coolen Jungs und einer befangenen Polizistin. Allein Claus Theo Gärtner, seine Stimme, seine Physiognomie, seine Mimik, deuten etwas an, was „Ein Fall für zwei“ auch sonst für gewöhnlich nicht hält. Sein Charisma sprengt den stillosen Rahmen dieser Serie – doch ohne Folgen. Bei „Der Fall Matula“ fehlt die Tragik, die „Der Fall Gärtner“, 30 Jahre in einer durchschnittlichen Serie, umso mehr besitzt.
Georg Althammer über die „Ausstiege“ der Anwaltsdarsteller:
„Günter Strack haben wir verabschiedet, indem er sich in eine Jugendliebe erneut verliebt und sich auf ein Weingut zurückgezogen hat. Als Rainer Hunold gehen wollte, wurde er als Jura-Professor nach Berlin an die Humboldt-Universität berufen. Dann kam Mathias Herrmann – den haben wir erschießen lassen, weil er einen dramatischen Abgang wollte.“